Prozess um Kranunfall bei Liebherr in Rostock: Gericht weist Millionenklage zurück Liebherr LHM 550 Bericht aus der Ostsee Zeitung
2020 sind zwei Kräne im Rostocker Überseehafen abgestürzt. Es entstand ein Schaden in Millionenhöhe, seit Februar 2023 wird vor dem Landgericht Rostock verhandelt und nach der Verantwortung für den Unfall gesucht. Das Gericht weist die Forderung nach Schadensersatz zurück.---------------------------------------Rostock. Das Landgericht Rostock hat eine Schadenersatzklage im Zusammenhang mit einem spektakulären Unfall bei der Verladung zweier Kräne im Rostocker Seehafen als unbegründet zurückgewiesen. Das Rostocker Umschlagsunternehmen könne in dem Fall nicht wegen einer mangelhaften Organisation des gesamten Verladevorgangs haftbar gemacht werden, urteilte das Gericht am Mittwoch. Es habe keine allgemeine Überwachungspflicht für den gesamten Verladeprozess bestanden. Gegen das Urteil ist eine Berufung als Rechtsmittel möglich.---------------------------- Versicherung forderte 7,5 Millionen Euro Schadensersatz Die Versicherung des Kranherstellers Liebherr hatte ein Rostocker Umschlagsunternehmen auf die Zahlung von 7,5 Millionen Euro verklagt. Den Gesamtschaden inklusive Bergungskosten bezifferte das Gericht am Mittwoch auf rund 8,1 Millionen Euro. Die beiden jeweils über 400 Tonnen schweren Kräne des Typs LHM 550 waren am 31. Januar 2020 beim Verladen auf ein Schwergutschiff in das Hafenbecken gerutscht. Bei einem ersten Erörterungstermin kam am 16. Februar dieses Jahres vor der Kammer für Handelssachen keine gütliche Beilegung zustande.---------------------------- Gegen die Gesamtverantwortung für den Verladevorgang spricht aus Sicht der Kammer für Handelssachen auch die im Vergleich zum hohen Ladungswert relativ geringe Vergütung für das Stauereiunternehmen von rund 10 000 Euro.-------------------------------------------- Wie es zu dem Unfall der Liebherr-Kräne kam Die beiden nach Nigeria verkauften Kräne kosteten insgesamt 6,8 Millionen Euro und wurden auf das unter niederländischer Flagge fahrende Schwergutschiff „Jumbo Vision“ verladen. Die Kräne rutschten über die Schiffsreling ins Hafenbecken. Etwa sechs Wochen nach dem Unfall wurden die Kräne aus dem Wasser geborgen. Ein Bericht der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung nannte mehrere Gründe als wahrscheinliche Ursache der Havarie.-------------------------------------- Zum einen waren demnach die Stabilisierungspontons an dem Schwergutschiff bereits eingeholt worden, womit das Schiff an Stabilität verlor. Dann mussten die mit Rädern ausgestatteten LHM 550-Kräne an Bord an ihre finale Verladeposition gebracht werden. Durch das häufige Anfahren und Abbremsen auf den ausgelegten Stahlplatten stellten sich immer stärker werdende „Rollschwingungen“ ein, wodurch das Schiff krängte, also in Neigung geriet. Zudem waren die Stahlplatten laut Bericht nass und teils verdreckt und ohne rutschdämmende Gummi- oder Holzauflagen.---------------------------- Prozess um Liebherr-Unglück: Rostocker Mittelständler soll Millionen zahlen Liebherr-Kran aus Rostock rammt Holtenauer Hochbrücke in Kiel – Verkehr auf Nord-Ostsee-Kanal lahmgelegt Rekonstruktion der Ereignisse: So kam es zu dem Unfall in Kiel mit dem Liebherr-Kran aus Rostock Kran-Unfall: Streit um die Verantwortung Bei einem ersten Erörterungstermin am 16. Februar dieses Jahres kam vor der Kammer keine gütliche Beilegung zustande. Aus Sicht des Klägers, der Versicherung, war das Umschlagsunternehmen verantwortlich für den gesamten Verladevorgang auch auf dem Schiff und damit für den Schaden. Zu Begründung hatte der Anwalt auf einen entsprechenden Rahmenvertrag von 2013 verwiesen. Beide Unternehmen arbeiten seit Jahren im Rostocker Überseehafen zusammen und tun dies auch weiterhin. Die Gegenseite argumentierte damals aber, dass für die Verladung der eigene Kran des Schiffes genutzt worden sei und die Schiffssicherheit alleinige Verantwortung der Schiffsführung sei. Zudem sei auch der relativ niedrige Vergütungssatz von 9500 Euro für die Verladearbeit ein Hinweis, dass es keine Gesamtverantwortung gegeben habe, die auch nicht in einem Einzelvertrag in Auftrag gegeben worden sei. Gegen das Urteil ist eine Berufung zum Oberlandesgericht als Rechtsmittel möglich.